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Corona-Hilfen für Start-ups in Niedersachsen

Wie kommen auch Start-ups und Gründungen an die notwendigen Hilfen? Was gilt es zu beachten? Anbei eine kleine Hilfestellung und Antworten auf die häufigsten Fragen.

Grundsätzlich ist zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen und rückzahlbaren Krediten zu unterscheiden. Aktuell gibt es die folgenden Maßnahmen:

  1. Kurzarbeitergeld (Zuschuss)
  2. Soforthilfen des Bundes über das Land (Zuschuss)
  3. Liquiditätskredit von 5.000 bis 50.000€
  4. KfW-Kredite über die Hausbank ab 10 Mitarbeitern 

Kurzarbeitergeld

Unternehmen, die aufgrund der Auftragslage oder sonstiger Gründe Personalkapazitäten reduzieren müssen, können hierzu einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Dies ist mit mindestens einem SV-pflichtigen Mitarbeiter möglich und kann auch nur einzelne Abteilungen oder Beschäftige betreffen. Es muss nicht das ganze Unternehmen in Kurzarbeit geschickt werden!

Die Arbeitsagentur zahlt in diesem Fall die anfallenden Sozialabgaben und 60% bzw. 67% des Nettolohns. Allerdings muss das Unternehmen in Vorleistung gegen und die fälligen Beiträge zunächst entrichten. Daher ist die nötige Liquidität erforderlich.

Gerade bei Technologie-orientierten Star-ups oder Start-ups in der Wachstumsphase kann die Reduktion der Personalkosten erheblichen Spielraum für die kommenden Monate schaffen.

Kurzarbeitergeld = Hoher Nutzen für alle Unternehmen mit hohen Personalkosten

Soforthilfen

Mit der Umsetzung des Bundesprogramms erhalten Unternehmen zwischen 9.000€ bis 25.000€. Der Betrag orientiert sich an der Größe der Unternehmen und deckt nur die Betriebskosten. Im Antrag muss die Liquiditätslücke belegt werden. Betriebskosten sind Mieten, Leasingraten, Software-Lizenzen etc. Hierzu gehört nicht der Umsatzausfall oder bei Selbstständigen Lebenshaltungskosten.

Soforthilfen = Nutzen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Start-ups mit eigenem Büro, Produktionsflächen etc.

Liquiditätskredite

Unternehmen erhalten bis zu 50.000€ Liquiditätskredite. Diese müssen nicht gesichert werden, haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. Die Höhe des Kredits bemisst sich dabei z.B. am Umsatz. Auch Start-ups können den Kredit in Anspruch nehmen, sofern sie ein tragfähiges Geschäftsmodell aufweisen. Das Antragsverfahren ist für alle Unternehmen gleich. Es muss jedoch noch ein Pitch Deck eingereicht werden.

Soforthilfen = Nutzen für junge Unternehmen mit solidem Geschäftsmodell oder Start-ups mit Finanzierungsmöglichkeiten

KfW-Kredite über die Hausbank

Aktuell nur für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern möglich. Für Start-ups eher schwierig zu bekommen, da bei der Prüfung durch die Hausbank trotz Haftungsfreistellung eine Kapitaldienstfähigkeit nachzuweisen ist.

KfW-Kredite = Kaum Nutzen für junge Unternehmen und Start-ups

Weiterhin unklar sind die Hilfen des 2 Mrd. € Pakets des Finanzministeriums. Da diese als zusätzliches Beteiligungskapital über die bekannten Strukturen wie z.B. den High-Tech Gründerfond fließen sollen, bleibt abzuwarten wann die Hilfe ankommt.

Auch Start-ups haben daher eine Reihe an Möglichkeiten Hilfen zu bekommen. Je nach Unternehmensgröße können auch Start-ups daher bis zu 75.000€ an zusätzlicher Liquidität über Zuschüsse und Kredite nutzen. Hinzukommen die Möglichkeiten des Kurzarbeitergelds. Selbstständige gehen auf der Zuschussseite aktuell leer aus, können sich jedoch ebenfalls einen Liquiditätskredit holen. Ob dies allerdings das richtige Mittel ist muss jeder selbst entscheiden. 

Wer hat Best Pratice Beispiele oder Fragen rund um das Thema Hilfen für Start-ups?

Photo by nikko macaspac on Unsplash

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