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Aller Anfang ist … bürokratisch: Die Gründung.

Gerade technologie-orientierte Gründungen erfordern den Einsatz von Kapital und bergen vielschichtige Risiken. Um sowohl die Aufnahme von Kapital zu erleichtern, als auch zur Risikominimierung bietet sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft an. Die bekanntesten Formen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH oder die immer beliebter werdende Unternehmergesellschaft – UG (haftungsbeschränkt). Damit eine Firma jedoch als juristische Person am Geschäftsleben teilnehmen kann und die Haftungsbeschränkung greift, sind gewisse formelle Schritte notwendig und damit leider auch Kosten. Für eine rechtssichere Gründung sollten – je nach Gründungsszenario – rund 500 € einkalkuliert werden.

Der Notartermin: Gesellschaftsvertrag und Handelsregister

Eine Firma entsteht durch die Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister. Die Grundlage hierfür ist der Gesellschaftsvertrag. Neben dem Namen der Gesellschaft, d.h. der Firmierung, und deren Zweck, wird hier auch die Höhe des Stammkapitals, die Anteile der Gesellschafter und die Berufung des Geschäftsführers geregelt. Die Anzahl der Gesellschafter ist dabei beliebig. Für die Beurkundung ist ein Notar nötig.

Parallel zum Gesellschaftsvertrag wird beim Notar auch die Anmeldung zum Handelsregister vorgenommen. Erst mit der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister greift auch die Haftungsbeschränkung. Dies erfordert jedoch die Einzahlung des Stammkapitals.

Die beiden obigen Punkte werden in einem Rutsch erledigt. Auf der Website der Gründeszene gibt es eine sehr schöne Übersicht der anfallenden Notar- und Gerichtskosten. Bei einer Einzelgründung sind dies – je nach Höhe des Stammkapitals – zwischen 300 bis 400 €.

Der Gesetzgeber hat für eine möglichst einfache und kostengünstige Gründung s.g. Musterprotokolle verfasst, wodurch der Aufwand und somit die Notarkosten gesenkt werden können. Diese findet ihr auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw. erhaltet ihr bei jedem Notar.

Kontoeröffnung und Stammkapital

Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag ist die Eröffnung eines Firmenkontos möglich. Das neugegründete Unternehmen trägt bis zur Eintragung ins Handelsregister den Zusatz i.G. (in Gründung). Solange das Stammkapital nicht eingezahlt wurde, haften die oder der Gesellschafter persönlich. Auf das neueröffnete Konto wird daher nun das Stammkapital eingezahlt und ein entsprechender Beleg dem Notar ausgehändigt. Dieser Beleg sollte unter allen Umständen aufbewahrt werden.

Tipp: Die Kontoeröffnung bei einer klassischen Geschäftsbank ist leider meist deutlich zeitintensiver als bei einem Fintech. Zwar bieten etliche Filialbanken vernünftige Kontomodelle, jedoch benötigt ihr teils einen Termin und müsst in der Regel ein bis zwei Stunden eurer Zeit opfern. Leider habe ich zudem die Erfahrung gemacht, dass gerade die großen Filialbanken sofort versuchen allerlei Zusatzleistungen und Finanzprodukte an den Mann zu bringen. Ich bin hier mit regionalen Banken immer gut gefahren.

Eintragung ins Handelsregister

Mit dem Nachweis des eingezahlten Stammkapitals nimmt der Notar die Anmeldung zum Handelsregister vor. Sobald dem Registergericht alle Unterlagen vorliegen erhaltet ihr die Eintragung ins Register und eine Kostenrechnung des Gerichts. Erst mit der Eintragung ins Register greift die Haftungsbeschränkung. Die Firma als juristische Person ist errichtet und kann am Geschäftsleben teilnehmen. Bei Eintragung erhaltet ihr die Registernummer, die das Unternehmen nun legitimiert.

Finanzamt und Gewerbeanmeldung

Damit ihr jedoch wirtschaften und Rechnungen schreiben könnt benötigt ihr eine Steuernummer und – sofern ihr innerhalb der EU Leistungen erbringen oder Waren verkaufen wollt – auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Beides erhaltet ihr durch Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen. Hierzu ist die Unterstützung durch einen Steuerberater empfehlenswert. Unkomplizierter mit nur einer Seite ist die Gewerbeanmeldung bei den Städten oder Kommunen (z.B. Gewerbeanmeldung der Stadt Braunschweig).

Da ihr zur Erstellung des Jahresabschlusses einen Steuerberater benötigt wird dieser im Regelfall den steuerlichen Erfassungsbogen mit euch gemeinsam ausfüllen und dies nicht extra in Rechnung stellen. Ansonsten plant rund 125 € für einen solchen Vorgang ein. Für die Gewerbeanmeldung fallen rund 30€ an.

Leider vergehen bis zur Erteilung der Steuernummer rund zwei Wochen, so dass ihr nach dem Notartermin zwei bis vier Wochen einplanen solltet bevor ihr wirklich an den Start gehen könnt. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der steuerlichen Erfassung seid ihr jedoch nun handlungsfähig und könnt mit eurer Unternehmung durchstarten. Die Gründungskosten liegen damit mindestens bei 330 bis 455 €, wobei natürlich noch das Stammkapital hinzukommt sowie weiteren Kosten z.B. für das Bankkonto etc. Zwar lässt sich eine Kapitalgesellschaft als Unternehmergesellschaft mit nur 1 € Stammkapital gründen, durch die Gründungskosten sollten jedoch mindestens rund 1.000 € eingezahlt werden.

Was habt ihr für Erfahrungen bei eurer Gründung gesammelt? Waren die Kosten und die Dauer vergleichbar?

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